EINE LIEBE IN DEUTSCHLAND – auch im WIESENTAL

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LÖRRACH (im Wiesental)
und die „ANTIFA“

https://t.me/RA_Ludwig/11273

Zitat daraus:   „27.09.2025 #SchwarzwaldTV #Lörrach #Wiesental

Viel Polizei aus ganz Südbaden
musste eingesetzt werden,
um die von Stadtrat Birger Bär organisierte
Veranstaltung zum
Tag der Demokratie
in Lörrach, am Samstag, den
20.09.2025
vor der linksradikalen ANTIFA
zu schützen. Immerhin wurde die ANTIFA mittlerweile von mehreren Länder-Chefs als eine terroristische Gruppierung eingestuft, die verboten werden soll. Doch wurde die Veranstaltung der Bürger für Lörrach von der Polizei auch tatsächlich geschützt? Augenscheinlich nicht. Die lautstarken Aktionen der ANTIFA führten dazu, dass die Versammlung von Birger Bär faktisch nicht durchgeführt werden konnte. Die Polizei griff trotz der massiven Störungen nicht ein. Birger Bär fordert von der Stadtverwaltung und der zuständigen Versammlungsbehörde Auskunft darüber, auf wessen Entscheidung es zurückzuführen ist, dass zwei inhaltlich gegensätzliche Versammlungen praktisch am selben Ort stattfinden durften. Darüber hinaus kündigt er eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht an, um feststellen zu lassen, dass das polizeiliche Untätigbleiben und die fehlende Sicherung seiner angemeldeten Versammlung rechtswidrig waren. Unterstützt wird er dabei von Rechtsanwalt Ralf Ludwig,
der am 20. September zum Tag der Demokratie ein
basisdemokratisches Entscheidungsmodell ähnlich dem Schweizer System
vorstellen wollte.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der als Redner eingeladen wurde und wurde ebenfalls von der ANTIFA massiv gestört. Er sagt „Wer ordnungsgemäß anmeldet, hat Anspruch darauf, sein Anliegen hörbar und wirksam vorzutragen. Dazu gehört der Schutz vor gezielten Störungen durch Dritte. Am Tag der Demokratie wurde dieses Recht durch die Polizei nicht durchgesetzt.“ Sowohl Polizei als auch Stadtverwaltung sind der Meinung, dass eine lautstarke Gegendemonstration in 15 Metern Entfernung zu einer anderen angezeigten Versammlung eines Ratsherren von der Versammlungsfreiheit gedeckt sei. Nun gut, im März 2026 finden in Baden-Württemberg Landtagswahlen statt. Dann werden die Wahlkämpfer sicherlich keinerlei Probleme damit haben, wenn sie von Menschen mit anderer Meinung niedergebrüllt werden. Die Polizei jedenfalls findet das in Ordnung – und auch Oberbürgermeister Jörg Lutz von Lörrach. Übrigens, ein zusätzlicher Löschzug der Feuerwehr Lörrach wurde von 9 bis 19 Uhr bereitgehalten, um im Falle von Ausschreitungen während der Veranstaltung einschreiten zu können. Immerhin ist Frankreich nicht weit entfernt und dort werden bei Demonstrationen schnell mal die Autos in den Straßen angezündet Rechtlich ist die Lage klar: Die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat nicht nur, Eingriffe zu unterlassen, sondern auch, angemeldete Versammlungen wirksam zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass Behörden kollidierende Versammlungen durch räumliche oder zeitliche Trennung zu koordinieren haben. Eine faktische Aufhebung der Durchführungsmöglichkeiten der zuerst angemeldeten Versammlung ist unvereinbar mit Artikel 8 Grundgesetz. Eingriffe gegen friedliche Versammlungen sind nur unter den engen Voraussetzungen des polizeilichen Notstands zulässig. Reichen die Einsatzkräfte nicht aus, muss Schutz organisiert werden – nicht die Erstversammlung geopfert werden. Baden-Württemberg hat kein eigenes Versammlungsgesetz, daher gilt weiterhin das Bundes-Versammlungsgesetz. Aus diesem und direkt aus Artikel 8 Grundgesetz folgen die Schutz- und Kooperationspflichten. Die angekündigte Feststellungsklage hat das Ziel, gerichtlich klären zu lassen, dass die Polizei ihre Schutzpflichten verletzt hat, indem sie die wirksame Durchführung der angemeldeten Versammlung nicht sicherstellte. Weder wurde eine räumliche Trennung vorgenommen noch wurden die massiven Störungen unterbunden. Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht haben wiederholt klargestellt, dass Störungen durch Dritte abzuwehren sind und nicht zu Lasten der Schutzwürdigkeit der betroffenen Versammlung gehen dürfen. 

 

 

Zu Hintergründen:

 

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https://pro-digno.de/

https://pro-digno.de/
Uebergangswohnheim
-Roessle
/

L Ö R R A C H

 

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Zitat daraus:    „

⚠️AI GENERATED
This is a fan-made project created using AI for artistic and entertainment purposes only. All characters and visuals are fictional simulations. 

 

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https://de.wikipedia.org/wiki/
Eine_Liebe_in_Deutschland
#:~:text=Eine%20Liebe%20in%20Deutschland%20ist%20ein%20deutsch-franz%C3%B6sischer%20Spielfilm,Dorthin%20reist%20ein%20Vater%20mit%20seinem%20Sohn%20Klaus.

 

Ein „gleiches“ Ereignis aus dem
„DRITTEN REICH“
und dem „UNSEREM“
“ W I E S E N T A L „
im Dreiländereck
zur Schweiz / Frankreich
wurde damals nach
Rolf Hochhuth´s Buch

https://de.wikipedia.org/wiki/
Rolf_Hochhuth

mit der
 international bekannten Schauspielerin
HANNA SCHYGULLA
in 1983 verfilmt.

 

Dazu der folgende „TRAILER“: – noch in „youtube“ und

noch „UNZENSIERT“
mittels ……. unseren heutigen
„BRANDMAUER“- 
„MITTE- DEMOKRATEN

„IN
Deutschland!

 

Mehr zur Schauspielerin
„Hanna Schygulla“
siehe weiter unten auf dieser Seite…..

Ein weiterer hervorragender FILM mit ihr war auch folgender:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/
Das_Schlangenei

 

Vielleicht erkennen wir heute nach
Massnahmen „CORONA ab 2020“!
schon wieder etwaige
„STAAT – SICHERHEIT – POLITIK-

ORGANISCHE“
„PARALLELEN“?


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