ANHOERUNG zu von „BRANDMAUER“ PARTEIEN gegen „AFD“ versuchtem „AFD-VERBOTS-VERFAHREN“ im „THUERINGER LANDTAG“ u.v.a.m. und mittels „KI“

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Du kannst im „YOUTUBE“- Kanal zum „Transkript“ zum Video mitlesen.
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Findet Olaf Sundermeyer (RBB/ARD)
„SEIN HERZ“ für die Partei der „AFD“ ,
wie man aus seiner inzwischen eingetretenen
inzwischen „SPRACHLOSIGKEIT“ sich
unschwer herleiten könnte?

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„AFD“ ist nicht „NSU“ …. !
Erinnern wir uns noch an die damalige Rolle des
„VS„ damals zu diesen früheren
„NSU“- Verbrechen ?
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„Videos“ zu den einzelnen
“ A N H Ö R U N G E N “
im  L A N D T A G  von
T H Ü R I N G E N
am
dazu auch unter unter

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9 Teile · 8:49:53 Stunden Gesamtdauer


Reihenfolge:


01 · Chan-jo Jun
02 · Dr. Christian Conrad
03 · Dr. Hendrik Cremer
04 · Prof. Dr. Kathrin Groh
05 · Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz
06 · Valentina Chiofalo
07 · Hape Kerkeling
08 · Dr. Hans-Georg Maaßen
09 · Dr. habil. Ulrich Vosgerau

 

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Einige Ausschnitte aus der
„ANHÖRUNG“ im
„Landtag von Thüringen“
dazu:

 

Zitat aus „Anmerkungen“ dazu:

„01.10.2026 THÜRINGEN

ANHÖRUNG ZUM MÖGLICHEN AFD-VERBOTSVERFAHREN 02 von 9 · Dr. Christian Conrad Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags 30. September 2026 Anzuhörender:
Dr. Christian Conrad Rechtsanwalt und Vertreter der AfD Dr. Christian Conrad war der zweite Anzuhörende der öffentlichen Anhörung. Der Kölner Rechtsanwalt vertritt die AfD nach Angaben des Evangelischen Pressedienstes seit 2018 in Verfahren gegen den Verfassungsschutz. Was über seinen Auftritt berichtet wurde Conrad warnte in der Anhörung deutlich vor der Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens. Er argumentierte, dass bereits die Einleitung eines solchen Verfahrens einen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb darstellen könne, wenn die Verfassungswidrigkeit der betroffenen Partei nicht hinreichend feststehe. Besonders deutlich formulierte er: „Die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen eine Partei, die nicht verfassungswidrig ist, ist selbst verfassungsfeindlich.“ Conrad betonte außerdem, dass es sich bei dem diskutierten Verfahren nicht lediglich um eine unverbindliche rechtliche Prüfung handele. Seine zentrale Formulierung dazu lautete: „Das ist kein Prüfverfahren. Das ist ein Parteiverbotsverfahren.“ Nach seiner Argumentation könne bereits die Durchführung eines solchen Verfahrens der betroffenen Partei im politischen Wettbewerb schaden. Er wandte sich deshalb auch gegen einen Ansatz nach dem Prinzip, zunächst ein Verfahren einzuleiten und anschließend abzuwarten, was dabei herauskommt. Conrad wies zudem darauf hin, dass der Thüringer Landtag selbst kein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragen kann. Ein entsprechender Beschluss des Landes habe nach seiner Darstellung vielmehr politischen beziehungsweise appellativen Charakter. Die Berichterstattung hob außerdem hervor, dass Conrad unmittelbar vor der Anhörung bei einer Pressekonferenz der AfD auftrat. Die folgende Aufzeichnung dokumentiert die Befragung von Dr. Christian Conrad im Thüringer Landtag. Für diese Veröffentlichung wurden lediglich längere Passagen ohne inhaltliche Aussage sowie technische oder längere Wartezeiten gekürzt. Dauer dieser Aufzeichnung:
1:12:13 Originalaufzeichnung: Thüringer Landtag Öffentliche Anhörung vom 30.09.2026 „

Der Vorredner:

Zitat aus Anmerkungen dazu:

„01.10.2026 THÜRINGEN

ANHÖRUNG ZUM MÖGLICHEN AFD-VERBOTSVERFAHREN 01 von 9 · Chan-jo Jun Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags 30. September 2026 Anzuhörender:
Chan-jo Jun Rechtsanwalt Chan-jo Jun war der erste Anzuhörende der öffentlichen Anhörung zum möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD. Die Abgeordneten des Justizausschusses befragten ihn rund anderthalb Stunden zu den rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Folgen eines solchen Verfahrens. Was über seinen Auftritt berichtet wurde Im Mittelpunkt seiner Ausführungen stand die Frage, was ein Verbotsverfahren bedeuten würde, wenn es am Ende nicht zu einem Parteiverbot käme. Jun vertrat dabei die Auffassung, dass ein solches Verfahren nicht zwangsläufig als gescheitert angesehen werden müsse. Nach seiner Darstellung würde die AfD entweder verboten oder müsste sich im Verlauf des Verfahrens so verändern, dass sie sich von verfassungsfeindlichen Positionen deutlich distanziert. Besonders deutlich wurde Jun mit der Aussage: „Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das nicht mit einem Verbot endet, ist kein Fehlschlag, sondern ein Sieg – und zwar nicht nur für die AfD, sondern auch für die gesamte Demokratie.“ Nach der Befragung berichtete die taz, Jun habe sich darüber überrascht gezeigt, wie detailliert die Fragen der Abgeordneten ausgefallen seien. Zugleich sagte er, die AfD müsse sich ernsthaft und merklich von verfassungsfeindlichen Positionen abgrenzen, wenn sie einem Verbot entgehen wolle. In der Anhörung ging es außerdem um die möglichen Folgen für Abgeordnete und die Partei selbst. Auf die Frage des AfD-Abgeordneten Sascha Schlösser nach den Folgen eines Verbots für Abgeordnete erklärte Jun, er sei sich dieser Konsequenzen bewusst. Zugleich verwies er darauf, dass es auch an den Mitgliedern der Partei liege, in welche Richtung sich die AfD entwickle. Die nachfolgende Aufzeichnung dokumentiert die vollständige Befragung von Chan-jo Jun, soweit sie für diese Veröffentlichung lediglich um längere Passagen ohne inhaltliche Aussage bzw. technische Wartezeiten gekürzt wurde. Dauer dieser Aufzeichnung:
1:42:06 
„

Zitat aus Anmerkungen dazu:

“ 02.10.2026 THÜRINGEN

08 von 9 – ANHÖRUNG ZUM MÖGLICHEN AFD-VERBOTSVERFAHREN 08 von 9 · Dr. Hans-Georg Maaßen Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags 30. September 2026 Anzuhörender:
Dr. Hans-Georg Maaßen Jurist und ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Dr. Hans-Georg Maaßen war der achte Anzuhörende der öffentlichen Anhörung. Er wurde auf Vorschlag der AfD-Fraktion eingeladen. Maaßen war von 2012 bis 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und wurde in der Anhörung insbesondere zu den rechtlichen Voraussetzungen und der tatsächlichen Grundlage eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens befragt. Was über seinen Auftritt berichtet wurde Maaßen vertrat in der Anhörung eine deutlich ablehnende Position gegenüber einem AfD-Verbotsverfahren. Nach seiner Einschätzung liegen derzeit keine ausreichenden belastbaren Belege vor, die ein solches Verfahren rechtfertigen würden. Gegenüber den Abgeordneten erklärte er: „Nach allen Unterlagen, die ich gesehen habe, liegen keine brauchbaren Beweise vor, die ein AfD-Verbot rechtfertigen.“ Maaßen sagte außerdem, er gehe davon aus, dass sich die AfD grundsätzlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Ein Parteiverbot könne aus seiner Sicht nicht auf politischen Bewertungen oder einzelnen umstrittenen Äußerungen beruhen, sondern müsse den hohen Anforderungen des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. In diesem Zusammenhang stellte Maaßen auch die Frage nach der politischen Neutralität des Verfassungsschutzes. Er kritisierte, dass der Verfassungsschutz einem Minister untersteht, und bezeichnete die politische Einflussmöglichkeit auf die Beobachtung von Parteien als problematisch. Er erklärte, er habe sich bereits früher dafür eingesetzt, dass sich der Verfassungsschutz vollständig aus der Beobachtung von Parteien zurückzieht. Für Aufmerksamkeit sorgte außerdem eine Frage der Linken-Abgeordneten Katharina König-Preuss zu einem Treffen Maaßens mit dem Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke. Maaßen bestätigte, dass beide am selben Tag im Landtag gemeinsam zu Mittag gegessen hatten. Er erklärte dazu: „Ich bin der festen Überzeugung, man muss mit jedem reden.“ Maaßen betonte dabei, kein Mitglied der AfD zu sein. Zugleich wurde in der Berichterstattung darauf hingewiesen, dass er zuletzt mehrfach bei AfD-Veranstaltungen als Redner aufgetreten war. Besonders deutlich wurde der Gegensatz zum vorherigen Auftritt von Hape Kerkeling: Während Kerkeling die Einleitung eines Verbotsverfahrens forderte, stellte Maaßen die dafür erforderliche Tatsachengrundlage infrage. Das ZDF fasste diesen Gegensatz entsprechend als unterschiedliche Einschätzungen der beiden Anzuhörenden zusammen. Die folgende Aufzeichnung dokumentiert die Befragung von Dr. Hans-Georg Maaßen im Thüringer Landtag. Für diese Veröffentlichung wurden lediglich längere Passagen ohne inhaltliche Aussage sowie technische oder längere Wartezeiten gekürzt. Dauer dieser Aufzeichnung:
1:07:41 Originalaufzeichnung: Thüringer Landtag Öffentliche Anhörung vom 30.09.2026 🎥 KOMPLETTE DOKUMENTATION – ALLE 9 TEILE Die vollständige Anhörung vom 30.09.2026 findet ihr in unserer YouTube-Playlist: 👉 30.09.2026 – ANHÖRUNG ZUM MÖGLICHEN AFD-VERBOTSVERFAHREN Zur vollständigen YouTube-Playlist 9 Teile · 8:49:53 Stunden Gesamtdauer 
„
Zitat aus Anmerkungen dazu:

„02.10.2026 THÜRINGEN

09 von 9 – ANHÖRUNG ZUM MÖGLICHEN AFD-VERBOTSVERFAHREN 09 von 9 · Dr. habil. Ulrich Vosgerau Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags 30. September 2026 Anzuhörender:
Dr. habil. Ulrich Vosgerau Staatsrechtler und Rechtsanwalt Dr. habil. Ulrich Vosgerau war der neunte und letzte Anzuhörende der öffentlichen Anhörung zum möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD. Er ist Staatsrechtler und Rechtsanwalt. Vosgerau war unter anderem einer der Anwälte von Thüringens AfD-Landesvorsitzendem Björn Höcke in dessen Verfahren wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole. Was über seinen Auftritt berichtet wurde Vosgerau gehörte in der Anhörung zu den Stimmen, die einem Verbotsverfahren kritisch beziehungsweise ablehnend gegenüberstanden. Im Mittelpunkt seiner Argumentation standen die hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Parteiverbot und die Frage, ob die vorgetragenen Erkenntnisse tatsächlich ausreichen, um einen solchen Schritt vor dem Bundesverfassungsgericht zu rechtfertigen. Er stellte dabei insbesondere die Bedeutung des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes und der hierzu entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heraus. Für ein Parteiverbot reiche es nach dieser rechtlichen Maßgabe nicht aus, dass eine Partei politisch umstrittene oder verfassungsrechtlich problematische Positionen vertrete. Entscheidend seien die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten konkreten Voraussetzungen für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei. Damit stand Vosgeraus Argumentation in deutlichem Kontrast zu mehreren zuvor gehörten Anzuhörenden, die die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren bei der AfD als erfüllt beziehungsweise als prüfenswert ansahen. Die öffentliche Berichterstattung ordnete Vosgerau entsprechend dem skeptischen Teil der juristischen Debatte ein. Bereits im Vorfeld war bekannt, dass neben ihm auch der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, zu den Anzuhörenden gehörte, die dem möglichen Verbotsverfahren kritisch gegenüberstanden. Die Anhörung selbst zeigte damit noch einmal die Spannbreite der juristischen Einschätzungen: Während einige Anzuhörende die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Verbotsverfahrens als erfüllt ansahen, stellten andere gerade die ausreichende Tatsachengrundlage und die hohen Anforderungen an ein Parteiverbot infrage. Die folgende Aufzeichnung dokumentiert die Befragung von Dr. habil. Ulrich Vosgerau im Thüringer Landtag. Für diese Veröffentlichung wurden lediglich längere Passagen ohne inhaltliche Aussage sowie technische oder längere Wartezeiten gekürzt. Dauer dieser Aufzeichnung:
0:41:08 Originalaufzeichnung: Thüringer Landtag Öffentliche Anhörung vom 30.09.2026
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Zitat aus Anmerkungen dazu:

„02.10.2026 THÜRINGEN

07 von 9 – ANHÖRUNG ZUM MÖGLICHEN AFD-VERBOTSVERFAHREN 07 von 9 · Hape Kerkeling Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags 30. September 2026 Anzuhörender:
Hape Kerkeling Entertainer, Schauspieler und Autor Hape Kerkeling war der siebte Anzuhörende der öffentlichen Anhörung. Er wurde von der Fraktion Die Linke als Anzuhörender benannt. Anders als die zuvor gehörten Juristen trat Kerkeling ausdrücklich nicht als Experte für Verfassungsrecht, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus auf. Sein Großvater war im Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert. Was über seinen Auftritt berichtet wurde Kerkeling konzentrierte seine Ausführungen vor allem auf den Umgang mit der deutschen Geschichte und der NS-Diktatur. Er stellte dabei einen Zusammenhang zwischen der historischen Verantwortung Deutschlands und seiner Einschätzung der heutigen AfD her. In seinem Statement sagte er: „Wer nicht verantwortungsvoll mit der Geschichte umgeht, darf niemals Verantwortung für die Zukunft Deutschlands übernehmen.“ Kerkeling erklärte außerdem, die seiner Ansicht nach beschönigende Haltung der AfD gegenüber der NS-Diktatur mache die Partei in seinen Augen verfassungswidrig. Er verwies dabei auf die Würde des Menschen aus Artikel 1 des Grundgesetzes und auf den Schutz von Minderheiten. Besonders aufgegriffen wurde in der anschließenden Berichterstattung seine Aussage: „Das Grundgesetz ist antifaschistisch.“ Kerkeling verband diese Aussage mit seiner historischen Argumentation und erklärte das Grundgesetz als Konsequenz aus den Erfahrungen und Verbrechen der nationalsozialistischen Herrschaft. Anschließend appellierte er an die Abgeordneten, ein Verbotsverfahren gegen die AfD anzustoßen. Auch die anschließende Befragung durch die Abgeordneten wurde in der Berichterstattung aufgegriffen. Dabei ging es unter anderem um die Frage, was im Falle eines Scheiterns eines Verbotsverfahrens geschehen sollte. Kerkeling erklärte, dass ein Verbotsverfahren allein nicht ausreiche und die Verteidigung der Demokratie auch eine Aufgabe jedes Einzelnen sei. Seinen Auftritt beendete Kerkeling mit einem Appell an die Abgeordneten, die Verteidigung des Grundgesetzes nicht als Frage von links oder rechts beziehungsweise von Regierung oder Opposition zu verstehen, sondern als gemeinsame demokratische Aufgabe. Die folgende Aufzeichnung dokumentiert die Befragung von Hape Kerkeling im Thüringer Landtag. Für diese Veröffentlichung wurden lediglich längere Passagen ohne inhaltliche Aussage sowie technische oder längere Wartezeiten gekürzt. Dauer dieser Aufzeichnung:
1:01:17 Originalaufzeichnung: Thüringer Landtag Öffentliche Anhörung vom 30.09.2026
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(Anmerkung zu einer Fragestellerin in dem LANDTAGS- Beitrag z.B. zu HAPE KERKELIN / Hinweis zu früher (10.09.2019) zur
PARTEI „DIE LINKE“ in THÜRINGEN:

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Zitate daraus:
„02.10.2026 THÜRINGEN

06 von 9 – ANHÖRUNG ZUM MÖGLICHEN AFD-VERBOTSVERFAHREN 06 von 9 · Valentina Chiofalo Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags 30. September 2026 Anzuhörende:
Valentina Chiofalo Juristin und Vertreterin der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) Valentina Chiofalo war die sechste Anzuhörende der öffentlichen Anhörung. Sie ist Juristin und war an dem umfangreichen Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Frage eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens beteiligt. Was über ihren Auftritt berichtet wurde Im Mittelpunkt ihrer Ausführungen stand das von der GFF im Juni 2026 veröffentlichte Rechtsgutachten zur AfD. Für dieses Gutachten wurden öffentlich zugängliche Äußerungen und weitere Daten aus dem politischen Handeln der Partei ausgewertet. Die Untersuchung umfasst rund 1.500 Seiten und mehr als 2.500 Belege. Chiofalo erklärte im Deutschlandfunk, die AfD sei als Gesamtpartei grundsätzlich von verfassungsfeindlichen Strömungen durchzogen. Aus ihrer Sicht sollte deshalb nicht lediglich auf einzelne Landesverbände geschaut werden, sondern die Partei insgesamt Gegenstand der rechtlichen Prüfung sein. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Argumentation betraf das Demokratieprinzip. Chiofalo verwies unter anderem auf Fälle, in denen Politiker anderer Parteien wegen ihrer politischen Entscheidungen mit strafrechtlicher Verfolgung oder anderen Sanktionen konfrontiert worden seien. Gegenüber CORRECTIV formulierte sie dazu: „Die AfD möchte Politiker*innen anderer Parteien strafrechtlich verfolgen, sie ruft nach Haftbefehlen, nach der Anklagebank, nach Gefängnisstrafen für Entscheidungen, die ihr politisch nicht passen.“ Nach Darstellung der GFF wurden allein zu diesem Bereich mehr als 220 Belege zusammengetragen. Die Organisation sieht darin einen Angriff auf das Demokratieprinzip. Chiofalo kam auf Grundlage des GFF-Gutachtens zu der Einschätzung, dass ein Verbotsverfahren gute Erfolgsaussichten habe. Zugleich wies sie darauf hin, dass die Frage eines möglichen Verbots einzelner Landesverbände juristisch nicht abschließend geklärt sei. Damit brachte ihre Anhörung insbesondere die umfangreiche Tatsachengrundlage des GFF-Gutachtens und die Frage in den Mittelpunkt, ob die verfassungsrechtliche Problematik bei der AfD als Gesamtpartei betrachtet werden müsse. Die folgende Aufzeichnung dokumentiert die Befragung von Valentina Chiofalo im Thüringer Landtag. Für diese Veröffentlichung wurden lediglich längere Passagen ohne inhaltliche Aussage sowie technische oder längere Wartezeiten gekürzt. Dauer dieser Aufzeichnung:
0:40:54
„

„02.10.2026 THÜRINGEN

04 von 9 – ANHÖRUNG ZUM MÖGLICHEN AFD-VERBOTSVERFAHREN 04 von 9 · Prof. Dr. Kathrin Groh Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags 30. September 2026 Anzuhörende:
Prof. Dr. Kathrin Groh Juristin und Professorin an der Universität der Bundeswehr München Prof. Dr. Kathrin Groh war die vierte Anzuhörende der öffentlichen Anhörung. Sie nahm insbesondere zur Frage Stellung, welche verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren erfüllt sein müssen und ob dabei neben der Gesamtpartei auch einzelne Landesverbände in den Blick genommen werden können. Was über ihren Auftritt berichtet wurde Groh vertrat nach der Berichterstattung die Auffassung, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Artikels 21 Absatz 2 Grundgesetz für ein Parteiverbot im Fall der AfD erfüllt seien. Gleichzeitig betonte sie, dass ein mögliches Verfahren eine sorgfältige und belastbare Beweisführung voraussetze. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Ausführungen war die Frage, ob sich ein mögliches Verbotsverfahren ausschließlich gegen die Bundespartei richten müsse oder ob auch ein einzelner rechtlich beziehungsweise organisatorisch selbstständiger Landesverband Gegenstand eines solchen Verfahrens sein könnte. Laut MDR sagte Groh, ein isolierter Antrag gegen einen Landesverband könne möglicherweise schneller zu einem Ergebnis führen. Damit brachte sie eine Variante in die Diskussion ein, die über die einfache Frage „AfD insgesamt verbieten – ja oder nein?“ hinausgeht. Auch die Frage der politischen und gesellschaftlichen Wirkung der AfD spielte in ihren Ausführungen eine Rolle. Nach MDR-Berichterstattung sagte Groh, die AfD schüre „Angst und Vergeltungswünsche in der Gesellschaft“. Die Anhörung machte damit deutlich, dass sich die juristische Diskussion nicht ausschließlich um die grundsätzliche Frage eines Parteiverbots dreht. Im Mittelpunkt stehen ebenso die konkreten verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, die Beweisführung und die Frage, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen auch einzelne Landesverbände rechtlich gesondert betrachtet werden können. Die folgende Aufzeichnung dokumentiert die Befragung von Prof. Dr. Kathrin Groh im Thüringer Landtag. Für diese Veröffentlichung wurden lediglich längere Passagen ohne inhaltliche Aussage sowie technische oder längere Wartezeiten gekürzt. Dauer dieser Aufzeichnung:
0:37:10 Originalaufzeichnung: Thüringer Landtag Öffentliche Anhörung vom 30.09.2026
„
—— darin auch zum sogen.  „KI“– GUTACHTEN“!  …..in dieser Sache zum „AFD“- Verbot?
Vergl.dazu in obigem Video ab
Minute 15:50
Das Gutachten sei „KI gestützt“
– darunter sind Gutachten von SOPHIE SCHÖNBERGER
und CHRISTOPH MÖLLERS.

„02.10.2026 THÜRINGEN

05 von 9 – ANHÖRUNG ZUM MÖGLICHEN AFD-VERBOTSVERFAHREN 05 von 9 · Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags 30. September 2026 Anzuhörender:
Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz Professor für Öffentliches Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz war der fünfte Anzuhörende der öffentlichen Anhörung. In seiner Stellungnahme befasste er sich insbesondere mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots und der Frage, ob diese Voraussetzungen bei der AfD erfüllt sein könnten. Was über seinen Auftritt berichtet wurde Schwarz vertrat die Auffassung, dass ein wesentliches Kriterium für ein Parteiverbot erfüllt sei: die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland. Als Beispiele nannte er unter anderem Forderungen innerhalb der AfD nach einem Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union sowie Forderungen zumindest aus Teilen der Partei nach einem Austritt aus der NATO. Darüber hinaus verwies er auf die Nähe der AfD zu autoritär regierten Staaten, unter anderem zu Russland. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Ausführungen war das Rechtsstaatsprinzip. Schwarz verwies dabei unter anderem auf die Vorgänge rund um die Konstituierung des Thüringer Landtags im Jahr 2024 und auf die Reaktionen der AfD auf Entscheidungen des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Nach der Berichterstattung von Correctiv bezeichnete Schwarz die Darstellung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs durch die AfD als Instrument der sogenannten „Altparteien“ als „nichts anderes als eine Delegitimierung und damit eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips“. Auch die Frage, ob eine Partei erst dann verbotsrelevant werden könne, wenn sie offen zu Gewalt oder einem Umsturz aufrufe, spielte eine Rolle. Schwarz vertrat hierzu die Auffassung, dass auch ein planvolles Vorgehen mit legalen Mitteln verfassungsrechtlich relevant sein könne, wenn damit die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigt oder beseitigt werden solle. Damit richtete sich seine Argumentation nicht ausschließlich auf öffentliche Äußerungen, sondern auch auf konkretes politisches und institutionelles Handeln. Die folgende Aufzeichnung dokumentiert die Befragung von Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz im Thüringer Landtag. Für diese Veröffentlichung wurden lediglich längere Passagen ohne inhaltliche Aussage sowie technische oder längere Wartezeiten gekürzt. Dauer dieser Aufzeichnung:
0:55:58
„
Zitat daraus:
„01.10.2026

03 von 9 – ANHÖRUNG ZUM MÖGLICHEN AFD-VERBOTSVERFAHREN 03 von 9 · Dr. Hendrik Cremer Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags 30. September 2026 Anzuhörender:
Dr. Hendrik Cremer Jurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte Dr. Hendrik Cremer war der dritte Anzuhörende der öffentlichen Anhörung. Er befasste sich insbesondere mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots und mit der Frage, ob diese Voraussetzungen im Fall der AfD erfüllt sind. Der Thüringer Landtag hatte ihn gemeinsam mit Chan-jo Jun und Dr. Christian Conrad für den ersten Anhörungsblock um 14 Uhr eingeladen. Was über seinen Auftritt berichtet wurde Cremer vertrat in der Anhörung eine klare rechtliche Einschätzung: Die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot seien seiner Ansicht nach im Fall der AfD erfüllt. Er sagte: „In der AfD ist ein rassistisches, nationalvölkisches Weltbild fest verankert.“ Nach Cremers Einschätzung ziele die AfD auf die Beseitigung der demokratischen Grundordnung ab. Ein Parteiverbotsverfahren habe zwar hohe rechtliche Hürden, „im Fall der AfD sehe ich sie als erfüllt an“, sagte er in der Anhörung. Cremer verwies außerdem auf die Entwicklung der Partei seit ihrer Gründung im Jahr 2013. Seine Einschätzung lautet, dass die Radikalisierung der AfD so weit fortgeschritten sei, dass sie sich inzwischen in die Tradition des Nationalsozialismus stelle. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Ausführungen war die Verwendung des Begriffs „Kultur“ anstelle des Begriffs „Rasse“. Cremer argumentierte, dass sich eine rassistische und nationalvölkische Ausrichtung der Partei bereits in bestimmten Passagen ihres Programms erkennen lasse. Auch das sogenannte Remigrationskonzept der AfD thematisierte er und stellte die Frage, ob davon nach seiner Einschätzung möglicherweise auch deutsche Staatsangehörige erfasst sein könnten. Die Anhörung verlief an dieser Stelle teilweise kontrovers. Der Thüringer AfD-Abgeordnete und Jurist Sascha Schlösser reagierte auf Cremers Ausführungen mit der Äußerung: „Sie haben nicht mehr alle Tassen im Schrank.“ Eine Abgeordnete der Linksfraktion forderte daraufhin Respekt gegenüber dem Anzuhörenden ein. Die folgende Aufzeichnung dokumentiert die Befragung von Dr. Hendrik Cremer im Thüringer Landtag. Für diese Veröffentlichung wurden lediglich längere Passagen ohne inhaltliche Aussage sowie technische oder längere Wartezeiten gekürzt. Dauer dieser Aufzeichnung:
0:51:26
„
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