LANDTAGSWAHLEN IM OSTEN 2024

 


Zitat daraus:  „

 

2. Hochrechnung THÜRINGEN 18:55

Davon die Wahlergebnisse der
JUNGWÄHLERinnen von
18 bis 24 Jahren:

 

https://www. c o m p a c t -online.de/
Sonntag-ab-17-Uhr-unser-
livestream-zu-den-Wahlen
/

https://t.me/auf1tv/9624   Zitat daraus:
“ 🔴 AUF1-Live:
Wahl-Sondersendung
zum Wahlbeben in
Thüringen und Sachsen


Wahltag ist Zahltag. Im Osten der Bundesrepublik Deutschland zeichnet sich seit Monaten bereits ein gehöriges Wahlbeben ab. AUF1 bietet seinen Zusehern zum ersten Mal eine alternative Wahl-Sendung. Und das Ganze live! 
🔹AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet analysiert in Echtzeit mit Martin Müller-Mertens und Thomas Eglinski die Geschehnisse. 🔹Wir schalten live nach Erfurt in den Thüringer-Landtag und fangen die ersten Stimmen des voraussichtlichen Wahlsiegers Björn Höcke ein. 🔹Ebenso befinden wir uns in Dresden bei der Wahlparty der AfD sowie der Freien Sachsen und liefern exklusive Eindrücke samt Stimmungslage. 🔹Bonus-Material: Eindrücke von den Wahlpartys der Grünen und der Linken! Auch wird AUF1 versuchen, mit dem abgewählten Ministerpräsidenten Bodo Ramelow ein Interview zu bekommen. ⚠️ Wer die einseitigen und diffamierenden Wahlsendungen von ARD und ZDF satt hat, bekommt nun eine echte, unabhängige Alternative geboten. AUF1-Live. Nicht verpassen!
📆 Sonntag, 1. September 2024, ab 17:30 Uhr  https://www.auf1.tv   

 

 

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Die als angebliche
„DEMOKRATEN“ – „PARTEIEN“
„sich meinenden“

(SPD / GRÜNE / FDP / CDU / CSU / LINKE)
in DEUTSCHLAND für einen
wieder vom „WESTEN“ (???) forcierten
nächsten erneuten (?)


“ K R I E G   DEUTSCHLAND
GEGEN jetzt
„VLADIMIR PUTIN“
– RUSSLAND“
unter „EU / NATO“ 
möglicherweise
unter dem SPD– AMPEL- KANZLER SCHOLZ“
oder dem „CDU
Merz – KANZELKANDIDAT“ …?
– zur Fortführung und Ausbau der

„NEUEN“ CDU/CSU
MERKEL „WELTORDNUNG“

i.S. des „KLAUS SCHWAB – WEF“ usw….?????

 

… fast 80 Jahre nach dem
letzten bis 1945
„REICHSTAGS – und
VOLKSMÖRDER – KANZLER A.H.“

DEUTSCHLAND´s
der „LINKEN“ SOZIALISTEN- SZENE

 

werden lt. derzeitigen „WAHLUMFRAGEN“ von der „BEVÖLKERUNG THÜRINGEN und SACHSENS“ in DEUTSCHLAND schon lt. derzeitigen „HOCHRECHNUNGEN“ allesamt abgewählt!

Lt. letzten Wahlumfragen 24.08.2024
vor dem Wahltag 01.09.2024


https://t.me/Anwaelte_fuer_Aufklaerung/7700     ZUitat daraus:
“ INTERVIEW AUF ACHGUT.COM ZUM NORMENKONTROLLVERFAHREN VON JULIA NEIGEL 
Liebe Community, Dieser Beitrag auf der Achse des Guten https://www.achgut.com/artikel/corona_fake_verordnung_aus_sachsen  fasst den Stand des Normenkontrollverfahrens zusammen, das die Sängerin Julia Neigel aktuell vor dem OVG Bautzen führt. Ich gehöre zum Team ihrer Prozessbevollmächtigten.  Eine wichtige Information möchte ich noch einmal hervorheben:  – Die sächsische Staatsregierung behauptet aktuell selbst nicht mehr, sie habe die Corona-Notfallverordnung vom 19.11.2021 am 20.11.2021 im Sächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt verkündet – obwohl eben dieses Datum auf der entsprechenden Ausgabe jenes Blattes geschrieben stand.  – Die Sächsische Staatsregierung behauptet vielmehr jetzt, sie habe die Corona-Notfallverordnung am 23.11.2021 verkündet (in dem Sinne, dass das erste gedruckte Exemplar der entsprechenden Ausgabe des Gesetzes- und Verordnungsblattes an diesem Tag zur Post gegeben wurde).  – Die Sächsische Corona.Notfallverordnung regelt als Datum des Inkrafttretens aber den 22.11.2021 – ein Datum also, das am 23.11.2021 bereits verstrichen war. Das vorgesehene Datum des Inkrafttretens war mithin obsolet.  – Damit greift Art. 76 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen ein: Die Notfall-Verordnung trat zwei Wochen nach ihrer Verkündung, also am 7.12.2021 in Kraft.  – Am 25.11.2021 war aber die epidemische Lage nationaler Tragweite ausgelaufen. § 28a Abs. 9 IfSG in der damaligen Fassung sah vor, dass Corona-Maßnahmen, die nach § 28a Abs. 8 IfSG außerhalb einer epidemischen Lage verboten waren, nur weitergelten durften, wenn sie vor dem 25.11.2021 in Kraft gesetzt worden waren. Das war bei der Notfall-Verordnung, wie gezeigt, nicht gelungen.  – Das bedeutet: Alle Regeln der Corona-Notfallverordnung, die gegen § 28a Abs. 8 IfSG verstießen (z. B. Ausgangsbeschränkungen, Betriebsschließungen), waren ohne parlamentsgesetzliche Grundlage ergangen und folglich nichtig. Alle vom Winter-Lockdown 2021/2022 betroffenen Unternehmer haben damit Anspruch auf Schadensersatz gegen den Freistaat Sachsen.
Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab
   
Achgut.com (https://www.achgut.com/artikel/corona_fake_verordnung_aus_sachsen)  Corona: Fake-Verordnung aus Sachsen?  Im Wahlkampf in Sachsen gab es kaum Rückblicke auf die harte Corona-Politik der Landesregierung. Dabei könnten Fehler bei der letzten Notfall-Verordnung vielleicht noch teuer werden./ Foto: Steffen Prößdorf  „

 

 

 

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