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https://t.me/FreePeopleDE/7517 Zitat daraus:
“München 19.02.2023 Inna Zhvanetskaya ‼️ Eine Klavierspielerin in ihrem Element 🙏 “
Erläuterungen aus folgendem Video: “Der Sachverhalt scheint unglaublich, denn Deutschland hat wohl wirklich überhaupt nichts aus der Geschichte gelernt. Vertraute einer in der Ukraine geborenen, in ihrer Heimat berühmten Komponistin, wandten sich an Report24. Ein Gericht in Stuttgart hat ein Jahr Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie beschlossen. Zunächst soll die alte Dame aber zweifach – ebenso unter Anwendung von Gewalt – “gegen Covid-19 geimpft” werden. Ein Exklusivvideo zeigt: Sie ist weder unzurechnungsfähig, selbst- oder fremdgefährdend. Sie hat einfach nur Angst um ihr Leben. Ihr Name ist Inna Zhvanetskaya. Sie wurde am 20. Jänner 1937 in Winnyzja in der Ukraine geboren. Als Jüdin zählt sie zu den Überlebenden des Holocaust. Bis zu ihrem achten Lebensjahr mussten sie und ihre Familie davor zittern, ob sie abgeholt, deportiert und möglicherweise ermordet werden. In zehn Tagen könnte sie ihren 86. Geburtstag in ihrer Wahlheimat Deutschland feiern. Einem Land, das sie noch mehr liebt als ihre Heimat, wie sie in einem Interview zu Protokoll gab. Dabei galt sie über die Grenzen ihrer späteren Heimat Russland hinweg als musikalische Berühmtheit. Das das Cambridge Biographical Centre (UK) zeichnete sie 1992 als Frau des Jahres aus Doch gerade in Deutschland, das sie so lieb gewonnen hat, wurde ein richterlicher Beschluss erlassen, welcher die zwangsweise Öffnung ihrer Wohnung und ihre Abholung mit Gewalt vorsieht. Mit Gewalt soll sie einem Arzt vorgeführt werden, der sie zweimal “gegen Covid-19 impfen” soll. Danach will man sie in eine geschlossene psychiatrische Anstalt verbringen. Ohne Menschen, die ihre Muttersprache russisch sprechen. Ohne ihre Musik, die ihr Leben erfüllt, seit sie denken kann. Was macht das mit einer Frau, die den zweiten Weltkrieg überlebt hat? Wir haben dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt diese Frage gestellt und darauf keine zufriedenstellende Antwort erhalten, es dürfte den Verantwortlichen schlichtweg egal sein. Die angeordneten Maßnahmen begründet man mit den Paragraphen 1906 und 1906a BGB. Das Problem daran: eine Indikation einer Zwangsimpfung angesichts der offiziell beendeten Pandemie lässt sich weder medizinisch noch juristisch begründen. Alles riecht nach Willkür und Rechtsbeugung.”
NICHT WIEDER MIT VON DEUTSCHLAND AUSGEHENDE “KRIEGSTREIBEREI”
GEGEN RUSSLAND!!!!