https://odysee.com/@EFK RIEDLINGEN:a
blob:https://odysee. CORONA-FAKTEN
https://t.me/RASattelmaier/1117 Zitat daraus: „💥💥💥KNALLER-ENTSCHEIDUNG – 5.8.2021 – AMTSGERICHT GARMISCH-PARTENKIRCHEN🤩🤓😝
****************************
DER „BAYERN- KOENIG“ SOEDER WIE INZWISCHEN AUCH DIE BALDIGE „NOBELPREIS- ANWÄRTERIN“ ANGELA MERKEL….. (statt „ZONEN“- heute „CORONA“- ?
……IM RANG NACH DER „GRETA“ SCHEINEN IN DEUTSCHLAND INZWISCHEN NACH DEN BUNDESTAGSWAHLEN AM 26.09.2021 INZWISCHEN VOLLKOMMEN „ABGETAUCHT“ ZU SEIN?
ZUM INZWISCHEN WOHL SCHON MINDESTENS 6-fach inzwischen „DURCHGEIMPFTEN“ „DEUTSCHLAND- SCHARFMACHER“ „CSU- MAERCHENKOENIG- BAYOVAREN- SOEDER“ AUS DEM „BERGIGSTEN“ „MÄRCHENKOENIG- FREISTAAT“ DEUTSCHLAND´S“ UM DEN „NOCKHERBERG“
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus234231086/Corona-Soeders-Wegsperren-der-Bayern-war-rechtswidrig.html ❗️“Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt die von Bayerns Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam. Die Richter bescheinigen Söders Regierung ein fragwürdiges Menschenbild.“ 👉 „Söder hatte damals nicht nur appelliert: „Bleiben Sie zu Hause, gehen Sie nur in Ausnahmefällen nach draußen.“ Er hatte den Bürgern im Freistaat auch unter hohen Bußgeldandrohungen untersagen lassen, das Haus zu verlassen – ausgenommen waren nur der Weg zur Arbeit und zum Einkaufen sowie Spaziergänge allein beziehungsweise mit Familienmitgliedern.“ 👉 „Söder hat den Leitsatz einer freiheitlichen Demokratie ignoriert Diese Regelung aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung habe gegen „das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht“ verstoßen und sei deshalb „unwirksam“ gewesen, heißt es in den Entscheidungsgründen, die WELT vorliegen.“ 👉 „Söder, der sich in der Corona-Krise als Angehöriger des „Team Vorsicht“ eingruppiert hat, hat den Leitsatz einer freiheitlichen Demokratie ignoriert, wonach auch der gute Zweck des Gesundheitsschutzes nicht alle Mittel des Freiheitsentzugs heiligt.“ 👉 „In den Worten des Gerichts liest sich das so: Die Ausgangsbeschränkung sei „keine notwendige Maßnahme“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gewesen, auf dessen Generalklausel in Paragraf 28 sie sich stützte. So habe der Verordnungsgeber „die triftigen Gründe, die zum Verlassen der eigenen Wohnung berechtigen, so eng gefasst, dass die Norm im Ergebnis gegen das Übermaßverbot verstößt“. Dem Verordnungsgeber stehe zwar grundsätzlich ein Rechtsetzungsermessen zu, das aber dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterliege – und damit der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.“ Kurz gesagt, der von Söder verhängte Lockdown war rechtswidrig! Die Frage bleibt noch offen, ob durch den Lockdown betroffene Unternehmen Entschädigung fordern dürfen. Wir bleiben dran.“

