
DEUTSCHLAND BRAUCHT NACH ARTIKEL 146 GG EINE EIGENE VERFASSUNG-WEITER MIT ESCHENSAMEN BIS AN DEN CHIEMSEE 09.11.2022-33 JAHRE WIEDERVEREINIGUNG DEUTSCHLAND
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. WIR BRAUCHEN NACH